Jedermannsrecht – ein fantastischer Brauch!
Wenn Sie sich in Schweden aufhalten, haben Sie immer die Natur in der Nähe, egal ob Sie in einer Großstadt oder auf dem Land unterwegs sind. Öffnen Sie die Augen und sehen den Wald, die Berge, das Wasser, den Himmel und genießen Sie den unglaublichen Luxus, der Sie umgibt. In Schweden haben alle Menschen das Recht, sich in der Natur aufzuhalten. Informieren Sie sich darüber, worauf Sie gleichzeitig Rücksicht nehmen müssen.
Nicht stören – nicht zerstören
Es ist eine große Freiheit, sich in der Natur zu bewegen, aber auch eine große Verantwortung. Die Hauptregel des Jedermannsrechts besagt, dass Sie weder Pflanzen, Tiere oder andere Menschen stören oder zerstören dürfen. Dies gilt auch im kleinsten Maßstab. Denken Sie daran dass Sie nicht die einzigen sind, die in der Natur unterwegs sind. Wer die Hauptregel nicht aus den Augen verliert, richtet mit seinem Besuch in der Natur keinen großen Schaden an.
Sie dürfen einzelne Nächte in der Natur übernachten, ohne den Grundbesitzer um Erlaubnis fragen zu müssen. Sie dürfen zu Fuß, mit dem Fahrrad, auf dem Pferd oder mit Skiern unterwegs sein, wenn Sie dabei weder land- und forstwirtschaftliche Flächen noch allgemein empfindliche Böden beschädigen. Bitte beachten Sie, dass diese Freiheit keine Motorfahrzeuge einschließt. Sobald ein Motor mit im Spiel ist, greift ein anderes schwedisches Gesetz („Terrängkörningslagen“). Sie müssen den Hausfrieden der Anwohner respektieren und sich nicht auf privaten Grundstücken aufhalten. Als „Grundstück“ ist hier vor allem die Fläche nahe des Wohnhauses gemeint, die aber nicht immer eingezäunt ist. Wenn es keinen Sichtschutz gibt, sollten Sie sich nicht zu nah eines Hauses bewegen, um die Anwohner nicht zu stören Ihr Aufenthalt in der Natur darf auch nicht dazu führen, dass der Grundstücksbesitzer in seiner Tätigkeit gehindert wird.
Für Sie als Gäste von Vildmark i Värmland haben wir die wichtigsten Regeln zusammengestellt:
Was muss ich bei meinem Ausflug in die Natur bedenken?

Lagerplätze
- Bauen Sie nur dort Ihr Nachtlager auf, wo weder Menschen noch Tiere gestört werden.
- Entzünden Sie kein Feuer, wenn Feuerverbot herrscht und wählen Sie andernfalls Plätze in Wassernähe mit sandigem oder steinigem Untergrund, jedoch niemals kahle Berge bzw. Felsen oder Badestrände.
- Nehmen Sie keine Lautsprecher oder Musikanlagen mit in die Natur.
- Stören oder schädigen Sie niemals zahme oder wilde Tiere.
- Fällen Sie niemals Bäume und brechen Sie keine Äste, Zweige oder Borke von lebenden Bäumen.
- Pflücken Sie keine geschützten Pflanzen.
- Lassen Sie niemals Müll in der Natur zurück.
- Führen Sie Ihren Hund immer an der Leine. Dies gilt vor allem, da Sie sich in einem Gebiet mit Wildtieren bewegen.
Am und im Wasser
- Gehen Sie an einem Grundstück oder an Gebieten mit besonderem Zugangsverbot (zum Beispiel zum Schutz von Vögeln) an Land.
- Vertäuen Sie Ihr Kanu nur für kurze Zeit an einem Steg und nur, wenn dieser nicht direkt an einem Grundstück liegt.
- Kaufen Sie immer einen Angelschein und informieren Sie sich über lokal geltende Regeln bezüglich des Angelns.
- Lassen Sie niemals Schnüre oder Haken in der Natur zurück, diese können für Tiere zu tödlichen Fallen werden.
- Stören Sie keine Jungen oder Brutstätten der Tiere, fassen Sie keine Vogeleier an (das gilt als Jagd). Alle wilden Tiere und Vögel sind geschützt.
- Denken Sie daran, dass Wasser besonders empfindlich auf unterschiedliche Gifte reagiert. Benutzen Sei ausschließlich biologisch abbaubares Spülmittel und Seife. Um den filtrierenden Effekt des Erdbodens zu nutzen, gehen Sie bitte ein gutes Stück von der Uferlinie weg, wenn Sie abwaschen.

Weiterhin unsicher?
Das schwedische Umweltamt Naturvårdsverket informiert detailliert über das Jedemannsrecht und beantwortet auch die häufigsten Fragen. Schauen Sie nach (englisch): Jedermannsrecht.